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Wichtiger Hinweis:
Die genannten Sonderverfahren sollten als Ausnahme in
der Schwammsanierung gesehen werden und sind nicht für den alltäglich
Schwammschaden übertragbar, da sie nicht DIN-gerecht sind. Allenfalls
eignen sich die genannten Verfahren fallweise als flankierende Maßnahmen
oder bei einem sehr örtlich begrenztem Befall, wenn zugleich ein Risiko
des Wiederbefalls auszuschließen ist. In aller Regel hat der Auftraggeber
(in Kenntnis der Konsequenzen) das Risiko zu übernehmen und den Auftragnehmer
von der Gewährleistung freizustellen. |