Warum alternative
Bekämpfungsmethoden?
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Der Einsatz chemischer Holzschutzmittel soll
soweit
wie möglich eingeschränkt oder ggf. gänzlich
vermieden
werden. Stand früher die gute Wirksamkeit eines Mittels
im Vordergrund, so zählt heute die gesundheitliche
Unbedenklichkeit.
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Bei konsequenter Einhaltung der DIN 68800
T4, die das
Entfernen sämtlicher pilzbefallener Holzteile verlangt,
können
denkmalpflegerisch wertvolle Bauteile, wie z.B. bemalte Holzbalken,
polychromierte Holztäfelungen, Schnitzarbeiten oder Stuckdecken
verloren gehen.
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