Anerkannte
Regeln der Technik
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In Deutschland gilt für die Ausführung
von Werkleistungen
das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bzw. bei Vereinbarung
die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Danach schulden sowohl Planer als auch Unternehmer ein
"mangelfreies Werk". Diese Mangelfreiheit - sowohl am
Tage
der Übergabe und während der Gewährleistung oder
beim
späteren Verkauf der Immobilie (merkantiler Minderwert) -
wird dadurch bestimmt, dass die Leistung nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde.
Zu den Regeln der Technik gehören alle einschlägigen
Regelwerke wie z.B. DIN-Vorschriften, Kommentare zur DIN,
WTA-Merkblätter, Technische Merkblätter usw. |
DIN 68800 T4
(11/1992)
WTA-Merkblatt 1-2-91 |
Die zur Bekämpfung eines Pilzbefalls zu ergreifenden
Maßnahmen sind in der Holzschutznorm DIN 68800 Teil 4
in der z.Zt. gültigen Fassung vom November 1992 geregelt
und in ihren wesentlichen Grundzügen beschrieben.
Ausführliche Informationen über die sach- und fachgerechte
Hausschwammbekämpfung unter Berücksichtigung der
Vorschriften der Norm gibt das WTA-Merkblatt, Ausgabe
Februar 1991 "Der Echte Hausschwamm - Erkennung,
Lebensbedingungen, vorbeugende und bekämpfende
Maßnahmen, Leistungsverzeichnis", ausschließlich
zu
beziehen über den WTA
gegen einen Unkostenbeitrag von
25 EUR. |