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<< Eine vermeidbare Tragödie >> |
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Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 512 schreiben vor: |
8.2 (3) Vor Einbringung des Begasungsmittels hat der Begasungsleiter... sich zu überzeugen, dass sich in angrenzenden oder sonstigen Räumen, in die Begasungsmittel eindringen können, niemand aufhält.
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8.2 (3) Baulich verbundene Gebäude bzw. Gebäudekomplexe sind zu räumen
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