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Hinweis: |
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<< Eine vermeidbare Tragödie >> |
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Fachleute sind sich einig: |
Während freistehende Kirchen relativ unproblematisch begast werden können, gelten bei baulicher Verbundenheit (wie in Ursensollen, wo der Kirchenbau Wand-an-Wand mit einem Wohnhaus zusammengebaut ist) spezielle Vorschriften. |
Gegen diese Vorschriften (insbesondere das Evakuierungsgebot)
wurde anscheinend von den Ausführenden eklatant verstoßen! |
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Pressestimmen:
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