Holzschädlingsbekämpfung

Ungiftig im Heißluftverfahren

Zur schadstoffarmen Bekämpfung von tierischen Holzschädlingen kann nach DIN 68 800, Teil 4, auch die Heißluftmethode zur Anwendung kommen. Allerdings ist nicht jedes Objekt für dieses Verfahren geeignet, da u.U. nicht alle Holzteile von der Heißluft sicher erfaßt werden können. BINKER-Materialschutz gibt Ihnen zuverlässig Auskunft, ob sich das Heißluftverfahren auch bei Ihrem Bauobjekt anwenden läßt.

Bekämpfungsmethode:
Mit Spezialmaschinen, die außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden, wird so lange heiße Luft über Rohre in den befallenen Raum geleitet, bis die für die Holzschädlinge tödlich wirkende Temperatur erreicht ist. Maßgebend für eine sichere Abtötung der Schädlinge ist die Holzkerntemperatur, die für mindestens eine Stunde wenigstens 55 °C betragen muß. Um diese Bedingungen zu erfüllen, muß über einen Zeitraum von ca. 8 - 12 Stunden (je nach Raumgröße, Balkenstärke, Undichtigkeiten, Grundtemperatur etc.) die Raumtemperatur auf ca. 80 - 100 °C gehalten werden. Über den Temperaturverlauf wird ein Heizprotokoll geführt, wobei die maßgebenden Temperaturen mit Holzkernthermometern im Balkeninneren gemessen werden.
Zusatzarbeiten:
Ggf. Bohrlochtränkung oder Oberflächenbehandlung mit bekämpfend wirkenden Holzschutzmitteln von Hölzern, die der Heißluft nicht oder nur ungenügend zugänglich sind, z.B. Balkenlagen im Unterdielenbereich, Fußpfetten, Mauerschwellen und Fachwerkhölzer.
Hitzeempfindliche Bauteile oder Materialien sind bauseits zu entfernen bzw. abzudecken).
Prüfung der Tragfestigkeit der zu behandelnden Hölzer.
Abdichten von Dachöffnungen etc. gegen Wärmeverlust.
Anbringen der Temperaturmeßstellen.

Vorbeugender Schutz:
Nach DIN 68 800, Holzschutz, Teil 4, Ziff. 2.2, bewirkt das Heißluftverfahren für das behandelte Holz keinen sicheren vorbeugenden Schutz. Im Zuge der Heißluftbehandlung ist daher eine vorbeugende Schutzbehandlung nach DIN 68 800, Teil 3, mit bauaufsichtlich zugelassenen Holzschutzmitteln, z.B. Mittel auf Borsalzbasis, durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf vorbeugende Holzschutzmaßnahmen verzichtet werden. Hierzu beraten wir Sie im Einzelfall gerne.

Weitere Einzelheiten für die Durchführung des Heißluftverfahrens enthält das Merkblatt 1 - 87 "Das Heißluftverfahren zur Bekämpfung tierischer Holzzerstörer in Bauwerken" des Wissenschaftlich-technischen Arbeitskreises für Denkmalpflege und Bauwerkssanierung e.V. (WTA) sowie der Umweltzeichenbenutzungsvertrag nach RAL - UZ 57, die auf Anfrage zur Verfügung stehen. Weiterführende Hinweise gibt auch die DIN 68 800, Holzschutz, Teil 4.