Zur schadstoffarmen Bekämpfung von tierischen Holzschädlingen kann nach
DIN 68 800, Teil 4, auch die Heißluftmethode zur Anwendung kommen. Allerdings
ist nicht jedes Objekt für dieses Verfahren geeignet, da u.U. nicht alle Holzteile
von der Heißluft sicher erfaßt werden können. BINKER-Materialschutz
gibt Ihnen zuverlässig Auskunft, ob sich das Heißluftverfahren auch bei
Ihrem Bauobjekt anwenden läßt. |
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Bekämpfungsmethode:
Mit Spezialmaschinen, die außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden, wird
so lange heiße Luft über Rohre in den befallenen Raum geleitet, bis die
für die Holzschädlinge tödlich wirkende Temperatur erreicht ist. Maßgebend
für eine sichere Abtötung der Schädlinge ist die Holzkerntemperatur,
die für mindestens eine Stunde wenigstens 55 °C betragen muß. Um diese
Bedingungen zu erfüllen, muß über einen Zeitraum von ca. 8 - 12 Stunden
(je nach Raumgröße, Balkenstärke, Undichtigkeiten, Grundtemperatur
etc.) die Raumtemperatur auf ca. 80 - 100 °C gehalten werden. Über den Temperaturverlauf
wird ein Heizprotokoll geführt, wobei die maßgebenden Temperaturen mit Holzkernthermometern
im Balkeninneren gemessen werden.
Zusatzarbeiten:
Ggf. Bohrlochtränkung oder Oberflächenbehandlung mit bekämpfend wirkenden
Holzschutzmitteln von Hölzern, die der Heißluft nicht oder nur ungenügend
zugänglich sind, z.B. Balkenlagen im Unterdielenbereich, Fußpfetten, Mauerschwellen
und Fachwerkhölzer.
Hitzeempfindliche Bauteile oder Materialien sind bauseits zu entfernen bzw. abzudecken).
Prüfung der Tragfestigkeit der zu behandelnden Hölzer.
Abdichten von Dachöffnungen etc. gegen Wärmeverlust.
Anbringen der Temperaturmeßstellen.
Vorbeugender Schutz:
Nach DIN 68 800, Holzschutz, Teil 4, Ziff. 2.2, bewirkt das Heißluftverfahren
für das behandelte Holz keinen sicheren vorbeugenden Schutz. Im Zuge der Heißluftbehandlung
ist daher eine vorbeugende Schutzbehandlung nach DIN 68 800, Teil 3, mit bauaufsichtlich
zugelassenen Holzschutzmitteln, z.B. Mittel auf Borsalzbasis, durchzuführen. Unter
bestimmten Voraussetzungen kann auf vorbeugende Holzschutzmaßnahmen verzichtet
werden. Hierzu beraten wir Sie im Einzelfall gerne.
Weitere Einzelheiten für die Durchführung des Heißluftverfahrens enthält
das Merkblatt 1 - 87 "Das Heißluftverfahren zur Bekämpfung tierischer
Holzzerstörer in Bauwerken" des Wissenschaftlich-technischen Arbeitskreises
für Denkmalpflege und Bauwerkssanierung e.V. (WTA) sowie der Umweltzeichenbenutzungsvertrag
nach RAL - UZ 57, die auf Anfrage zur Verfügung stehen. Weiterführende Hinweise
gibt auch die DIN 68 800, Holzschutz, Teil 4. |
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